Embryologie
Das 1. Biologische Naturgesetz besagt, dass jede körperliche Ausdrucksform (Symptom) mit einer wahrgenommenen Unstimmigkeit im Leben von uns Menschen beginnt.
Das 2. Biologische Naturgesetz beschreibt, dass manche biologischen Prozesse zu Zellvermehrung- und Wachstum oder einer Funktionssteigerung in der Kompensationsphase (Kompensationsphase) führen, während andere das Gegenteil, nämlich Zelleinschmelzungen (Nekrosen, Ulcera) oder eine Funktionsreduktion bewirken.
In der nachfolgenden Ausgleichsphase werden vermehrte Zellen wieder abgebaut, bzw. Zelleinschmelzungen, teils durch überschießende Gewebeneubildung, aufgefüllt und repariert.
Wie kommt es zu so gegensätzlichen Erscheinungen?
Für das Verständnis der unterschiedlichen Phasen mit ihren entsprechenden Symptomen ist das Grundlagenwissen der
Embryologie notwendig:
Embryologie ist die Lehre der ungeborenen Leibesfrucht und bezieht sich auf den Verlauf von der Vereinigung zweier Zellen bis zur Ausbildung von Geweben und
Organen.
Bei der Entwicklung eines Lebewesens bilden sich ab dem achten Tag nach Befruchtung zwei unterschiedliche Keimblätter (inneres und äußeres Keimblatt) und ab dem 17. Tag ein drittes, mittleres
Keimblatt, aus denen im weiteren Verlauf spezifische Gewebe heranwachsen.
Während der Embryogenese entwicklen sich einzelne Zellen zu differenzierten, keimblattassoziierten Gewebestrukturen. Die Differenzierungs- und Entwicklungsprozesse geschehen mittels exakter terminierter Abstufungen und räumlicher Koordination in wechselseitiger Beeinflussung. Sie laufen niemals unabhängig voneinander ab, es ist wie eine permanente Entfaltung, die über diffundierende Botenstoffe und direkte Zellkontakte zwischen Zelle und extrazellulärer Umgebung gesteuert werden.
Das Wissen der Embryologie in ihrer Gesamtheit veranschaulicht nicht nur die Entwicklung des Kindes im Mutterleib, sondern zeigt ein vollkommen harmonisches Ordnungssystem für jede Form von Symptomen und Erkrankungen.
Zudem vollzieht sich die gesamte Entwicklungsgeschichte aller Lebewesen, vom Einzeller bis zur komplexen Zellverbindung, innerhalb jeder Schwangerschaft.
Das 3. Biologische Naturgesetz beschreibt daher ein fundamentales und logisches System, in das alle Symptome eingeordnet werden können, indem Zusammenhänge zwischen Keimblatt, Gewebe und Zellwachstum bzw. Zellverminderung erkannt werden. Jedes der drei Keimblätter führt außerdem zur Entwicklung eines bestimmten Gehirnteils, welcher wiederum für die Steuerung keimblattassoziierter Gewebe zuständig ist. Der Verlauf der Biologischen Reaktionen gestaltet sich quasi gegensätzlich, je nach Zugehörigkeit von Althirn (Stammhirn und Kleinhirn) oder Großhirn (weiße Substanz oder Großhirnrinde).
Das 4. Biologische Naturgesetz umfasst die Zuordnung der Keimblätter mit entsprechenden Mikrokroben (z.B. Pilze, Pilzbakterien, Bakterien, Viren).
Das 5. Biologische Naturgesetz zeigt, dass allen Erkrankungen und Symptomen ein transformierender und unterstützender Sinn zugrunde liegt.
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